Haftungsausschluss
Die Teilnahme an jeder über NieAlleinWandern oder TramuntanaWandern gebuchte Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Veranstalter schließt die Haftungsübernahme für Schäden jeglicher Art aus, die nicht auf einem grob fahrlässigen Fehlverhalten des Veranstalters und Tourenguides beruht. Dies gilt sowohl für Personen-, Tier- als auch für Sachschäden, insbesondere für Folgen von Unfällen und für abhanden gekommene Gegenstände (z.B. Rucksack, Mobiltelefon, Bekleidungsstücke etc.)
Der Veranstalter setzt voraus, dass gegen eine Teilnahme an den Wandertouren keinerlei gesundheitliche Bedenken bestehen. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung verbindlich die Unbedenklichkeit gesundheitlicher Risiken.
Wanderreisen verlangen ein gewisses Mindestmaß an körperlicher Fitness; sofern der Reisende trotz den in der jeweiligen Reiseausschreibung genannten Anforderungen körperlich oder psychisch nicht in der Lage ist, die jeweiligen Etappen zu absolvieren, ist der Tourguide berechtigt, den Reisenden ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen und den Reisevertrag zu kündigen.
Der Teilnehmer wird gegen den Veranstalter und Tourenguide der Wandertour keinerlei Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen können, geltend machen. Dies gilt sowohl für Personen-, Tier- und Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen.
Für eventuelle seelische, körperliche oder materielle Schäden wird keine Haftung übernommen.
Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung wird den Teilnehmern generell empfohlen.
Der Veranstalter schließt die Haftungsübernahme für Schäden jeglicher Art aus, die nicht auf einem grob fahrlässigen Fehlverhalten des Veranstalters und Tourenguides beruht. Dies gilt sowohl für Personen-, Tier- als auch für Sachschäden, insbesondere für Folgen von Unfällen und für abhanden gekommene Gegenstände (z.B. Rucksack, Mobiltelefon, Bekleidungsstücke etc.)
Der Veranstalter setzt voraus, dass gegen eine Teilnahme an den Wandertouren keinerlei gesundheitliche Bedenken bestehen. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung verbindlich die Unbedenklichkeit gesundheitlicher Risiken.
Wanderreisen verlangen ein gewisses Mindestmaß an körperlicher Fitness; sofern der Reisende trotz den in der jeweiligen Reiseausschreibung genannten Anforderungen körperlich oder psychisch nicht in der Lage ist, die jeweiligen Etappen zu absolvieren, ist der Tourguide berechtigt, den Reisenden ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen und den Reisevertrag zu kündigen.
Der Teilnehmer wird gegen den Veranstalter und Tourenguide der Wandertour keinerlei Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen können, geltend machen. Dies gilt sowohl für Personen-, Tier- und Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen.
Für eventuelle seelische, körperliche oder materielle Schäden wird keine Haftung übernommen.
Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung wird den Teilnehmern generell empfohlen.